In welchen Fällen ist eine Justierung des Tachometers Pflicht?
Nach einer Montage neuer Räder mit einem anderen Raddurchmesser als die original verbauten ist eine
Tachojustierung (in diesem Fall eher eine Anpassung) häufig rechtlich geboten.
Wenn Ihre neuen Reifen einen größeren Außendurchmesser aufweisen als die davor montierten Räder, zeigt Ihr
Tachometer danach eine zu geringe Geschwindigkeit an. Dies ist nach der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StvZO)
nicht erlaubt und muss in einer dazu befähigten Werkstatt korrigiert werden.
Ihr Geschwindigkeitsmesser darf außerdem nicht mehr als 10% zuviel Tempo anzeigen ("vor gehen").
Die Werkstatt passt dazu den im Tachometer gespeicherten k-Wert an den für Ihre neue Reifengröße passenden Wert
an. Damit wird die Umrechnung der Radumdrehungen in die angezeigte Geschwindigkeit so eingestellt, dass der Tacho
wieder den gesetzlichen Vorgaben gemäß anzeigt.
Bei analogen Tachometern mit mechanischer Anzeige wird die Tachowelle zur Anpassung durch ein spezielles
Anpasungsgetriebe geleitet. Dieses muss für jeden Reifentyp und jede Abweichung passend besorgt werden.
Die Zählung der zurück gelegten Wegstrecke (Kilometer) wird durch diese Umrechnung auch beeinflusst. Nach der
Justage werden wieder korrekte Kilometerwerte gezählt.
Die Einstellung der Wegzahl muss meistens direkt im Speicher des Instrumentes geschehen, da diese
Änderung oft nicht vom Werk vorgesehen ist. Einige Hersteler gestatten allerdings die Programmierung über den
Diagnosestecker.
Zur Berechnung der Abweichung bei geänderten Felgen/Reifen empfehlen wir die Benutzung dieses Rechners auf der Seite eines Käfer-Enhusiasten.
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