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Rechtslage

Die Gesetzeslage gestattet in Deutschland nur noch, nach Reparaturen oder einem Austausch des Tachos eine Tachojustierung oder Anpassung des Kilometerstandes auf den ursprünglichen  Originalwert vorzunehmen. Sie müssen uns dafür den tatsächlichen Kilometerstand nennen und nachweisen, dass dieser Wert der tatsächlichen Laufleistung entspricht. An unserer neuen Adreesse in Venlo sind alle Tachoeinstellungen ohne Eischränkung möglich!

Die aktuelle Gesetzlage in Deutschland sieht folgendermaßen aus:

Im August 2005 trat der neu beschlossene §22b des Strassenverkehrsgesetzes (StVG) in Kraft. Dort wird der neue Straftatbestand des “Missbrauchs von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern” eingeführt. Der Hauptzweck dieses Paragrafen ist es, den Verbraucher beim Kauf eines gebrauchten Kfz vor Betrug zu schützen.

Die danach herrschende Rechtsunsicherheit - ob Werstätten nun keine Reparaturen an Tachometern mehr durchführen könnten und die dazu benötigten Geräte und Programme illegal sind - wurde durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes beseitigt. Reparaturen am Tacho und damit verbundene Einstellungen sowie dafür benötigte Werkzeuge und Software werden durch den §22b StVG nicht verboten.

Aus der Urteilsbegründung:

"Dem Gesetzgeber kam es bei der Schaffung des § 22 b Abs. 1 Nr. 1 StVG nicht darauf an, jegliche Formen des Einwirkens auf Wegstreckenzähler, etwa zum Zwecke der Justierung oder Reparatur, unter Strafe zu stellen. Die Strafnorm zielt vielmehr auf die vorbeugende Bekämpfung betrügerischer Täuschungen über die tatsächliche Laufleistung von Kraftfahrzeugen im Bereich des Gebrauchtwagenhandels.

Ein Verfälschen ist demgegenüber nicht gegeben, wenn auf den Wegstreckenzähler zu Zwecken der Reparatur, Justierung, Konvertierung oder Datenrestauration eingewirkt wird, weil diese Handlungen auf die Gewährleistung oder Wiederherstellung der ordnungsgemäßen Funktionsfähigkeit des Wegstreckenzählers, also auf die Anzeige der tatsächlichen Laufleistung des Kraftfahrzeugs, abzielen."

Wir bieten darum  bei Privatfahrzeugen in Deutschland nur die Einstellung nach Austausch oder Rearatur des Tachometers an.
Wir weisen unsere Kunden ausdrücklich darauf hin, dass die Tachojustierung nur zu Reparaturzwecken durchgeführt wird. Falls uns bekannt wird, dass es sich um ein Miet- oder Leasingfahrzeug handelt, ist eine Tachojustierung ohne Vollmacht des Eigentümers grundsätzlich nicht möglich.

In Holland sind Tachojustierungen nach Wunsch erlaubt. Sparen Sie sich das Risiko von Polizeikontrollen und kommen Sie nach Venlo. Wir sind eine feste Werkstatt mit eingetragenem Gewerbe.

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5916 PA-Venlo
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